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Die Tätigkeit einer Hundeschule ("gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden bzw. die Ausbildung durch den Tierhalter anzuleiten") bedarf seit dem 01.08.2014 der behördlichen Zulassung.
Die Erlaubnis gem. §11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG (TierschutzGesetz) wurde mir am 12.11.2014 erteilt.

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